Je Kalenderjahr werden steuerlich maximal 100 Home-Office-Tage zu je EUR 3,00, sohin maximal EUR 300,00, steuerlich anerkannt.
Voraussetzung für die Anerkennung des Home-Office-Pauschales ist eine zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende schriftliche Vereinbarung, die festlegt, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit an Home-Office-Tagen ausschließlich an seiner Wohnadresse, demzufolge im Home-Office, zu erbringen hat.
1. Home-Office-Tage werden wie folgt qualifiziert:
a) der gesamte Arbeitstag wird im Home-Office verbracht
oder
b) ein halber Tag wird im Home-Office verbracht und die zweite Hälfte des Tages Urlaub genommen
oder
c) der gesamte Arbeitstag wird im Home-Office verbracht und nur durch zeitweise Dienstverhinderungen (z.B. Arztbesuch) unterbrochen
2. Keine Home-Office-Tage sind:
a) halber Arbeitstag im Home-Office mit anschließender Dienstreise
oder
b) halber Arbeitstag im Home-Office und halber Arbeitstag im Büro