Bis zu dieser monatlichen Verdienstgrenze sind Dienstnehmer nur unfallversichert. Diese Grenze ist aber auch relevant für die Beurteilung, ob eine Person als sogenannter neuer Selbstständiger kraft Gesetz in der Pflichtversicherung der Sozialversicherung der Selbstständigen zu erfassen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit jährlich den Betrag in der Höhe von EUR 5.710,32 (EUR 475,86 x 12 Monate) übersteigen.