Eine zulässige und wirksame konstitutive Eintragung, welche nicht aktuell wirksam und daher obsolet ist, wird dadurch weder unrichtig noch unzulässig. Eine derartige Eintragung darf daher nicht gelöscht werden.
OGH 22.12.2021, 6 Ob 157/21/p
Wir informieren Sie über aktuelle Themen!
Eine zulässige und wirksame konstitutive Eintragung, welche nicht aktuell wirksam und daher obsolet ist, wird dadurch weder unrichtig noch unzulässig. Eine derartige Eintragung darf daher nicht gelöscht werden.
OGH 22.12.2021, 6 Ob 157/21/p