Für die Vermietung von Bootsliegeplätzen ist gemäß Art. 98 Abs. 2 iVm Anhang III Nr. 12 MwStSyst-RL der ermäßigte Steuersatz, wie er bei der Vermietung von Campingplätzen und Abstellplätzen für Wohnwagen vorgesehen ist, nicht anwendbar.
(EuGH 19.12.2019, Segler-Vereinigung Cuxhaven, C-715/18)