Die Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 2020 (z.B. 31.12.2020) beim zuständigen Firmenbuchgericht beträgt nicht 9 Monate, sondern nunmehr 12 Monate, d.h. der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist fristgerecht beim zuständigen Firmenbuchgericht eingereicht, wenn die Einreichung bis spätestens 31.12.2021 erfolgt.
Steuererklärungen 2019 mit den dazugehörigen Jahresabschlüssen müssen durch die berufsmäßigen Parteienvertreter (z.B. Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften) erst bis spätestens 30.06.2021 bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden.