Derartige Gesellschaften sind gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) nicht unternehmerisch tätig, erbringen demzufolge keine Leistungen und sind daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
BFG vom 25.01.2021, RV/5100886/2012
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Derartige Gesellschaften sind gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) nicht unternehmerisch tätig, erbringen demzufolge keine Leistungen und sind daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
BFG vom 25.01.2021, RV/5100886/2012