Die Wertpapiere müssen für den Gewinnfreibetrag tauglich sein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Bankinstitut welche Wertpapiere (Anleihen und Aktien) hiefür tatsächlich in Frage kommen. Die Investitionen müssen zwingend vor dem 31.12.2020 erfolgen. Die für den Gewinnfreibetrag erworbenen Wertpapiere müssen spätestens am 31.12.2020 im betrieblichen Wertpapierdepot liegen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung (Steuerfreiheit) des Gewinnfreibetrages.