Derartige Arbeitnehmer können aber bei der Gewerbehörde als gewerberechtliche Geschäftsführer abgemeldet werden. In diesem Fall ist zu beachten, dass Einzelunternehmer maximal einen Monat ihr Gewerbe ohne gewerberechtlichen Geschäftsführer ausüben dürfen.
Gesellschaften können ihr Gewerbe ohne gewerberechtlichen Geschäftsführer bis zu maximal 6 Monate ausüben. Nach Ablauf der Fristen sind die alten gewerberechtlichen Geschäftsführer oder neue gewerberechtliche Geschäftsführer zu bestellen und bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.