Die neuen Dienststellen haben seit 01.01.2021 neue Kontonummern und können ab 30.09.2021 Zahlungen, welche für die neuen Dienststellen bestimmt sind, ausschließlich nur mehr auf die neuen Kontonummern der Dienststellen geleistet werden.
Fehlüberweisungen, dies sind Überweisungen auf die Kontonummern der ehemaligen Finanzämter, die nunmehr zu Dienststellen zusammengefasst wurden, werden ab 30.09.2021 nicht mehr innerhalb des Finanzamtes Österreich weitergeleitet, sondern an die Steuerpflichtigen rücküberwiesen.
Daraus folgt zwingend Säumnis für jene Zahlungen, die nicht auf die derzeit aktuell gültigen Kontonummern der jeweils neuen Dienststellen geleistet werden.
Siehe Informationsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen.
news.ksw.or.at/download/fachinformation/-3oFQOkyITqBtExlFHM3tA%7C%7C