Die Erbengemeinschaft umfasst die kraft Gesetz oder gemäß Testament begünstigten Erben. Nach der Einantwortung sind Bescheide aber nicht mehr an die Erbengemeinschaft, sondern an die Erben (natürliche Personen) direkt zu richten und zu adressieren.
Daraus folgt, dass Steuerbescheide, die nach der Einantwortung noch an die Erbengemeinschaft adressiert werden, diese wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, keine Rechtswirkung entfalten können.
VwGH vom 03.03.2022, Ra 2020/15/0013