Umweltschutzanliegen und das berechtigte Anliegen der Kontaktlosigkeit, insbesondere in Zeiten der COVID-19-Krise, werden dadurch konterkariert.
Als Möglichkeit der kontaktlosen Belegausfertigung ist daher die Zustellung per E-Mail, per SMS, per Handy – App oder die Übertragung per drahtloser NFC Technologie möglich.
Die Anfertigung eines Fotos von angezeigten Belegen oder das Fotografieren eines QR-Codes, der zum Beleg führt, ist in Österreich nicht zulässig.
Siehe Erlass des BMF vom 23.12.2019, BMF – 010102/0007-I/8/2019 und Erlass des BMF vom 09.07.2020, 2020-0.421.626