Beim gegenständlichen Ratenzahlungsantrag handelt es sich um einen sogenannten Antrag für die Phase I.
Anträge für die Phase II sind vor dem 31.08.2022 beim Finanzamt Österreich einzubringen, wenn bis zum 30.09.2022 nicht alle dem Finanzamt Österreich vorgeschlagenen Raten (laut Antrag gemäß Phase I) bezahlt werden können und demzufolge noch ein Restrückstand aushaftet.
Großbetriebe haben ihre Anträge beim Finanzamt für Großbetriebe (eigenes Finanzamt für Großbetriebe) einzubringen.