Die Errichtung der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH verletzt weder das Legalitätsprinzip, noch wird durch sie ein Rechtsschutzdefizit begründet.
VfGH vom 15.12.2021, G233/2021 ua.
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Die Errichtung der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH verletzt weder das Legalitätsprinzip, noch wird durch sie ein Rechtsschutzdefizit begründet.
VfGH vom 15.12.2021, G233/2021 ua.