Nicht zulässig ist es z.B. Alturlaube, laufende Lohn-/Gehaltszahlungen oder Zahlungen für Überstunden etc. durch die steuerfreien und sozialversicherungsbeitragsfreien Bonuszahlungen zu ersetzen.
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Nicht zulässig ist es z.B. Alturlaube, laufende Lohn-/Gehaltszahlungen oder Zahlungen für Überstunden etc. durch die steuerfreien und sozialversicherungsbeitragsfreien Bonuszahlungen zu ersetzen.