Steuerberatung
Unternehmensberatung
Treuhandwesen
N&N informiert
Karriere
Kontakt
Wir informieren Sie über aktuelle Themen!
Der Höchstbetrag für die Kosten eines würdigen Begräbnisses und eines Grabmals beträgt nunmehr insgesamt (inkl. Grabmal) EUR 15.000,00 anstatt bisher EUR 10.000,00.