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Sollten die Behörden derartige Prüfungen während der Krise trotzdem durchführen wollen (zB. Umsatzsteuernachschau zum Zwecke der Freigabe einer Umsatzsteuergutschrift) ist die Zustimmung des Steuerpflichtigen zu einer derartigen Amtshandlung zwingend notwendig. Bei zu erwartenden Gutschriften wird es aber wohl sinnvoll sein derartige Zustimmungen zu erteilen.