Steuerpflichtige, die von einem berufsmäßigen Parteienvertreter z.B. Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft vertreten werden, müssen ihre Steuererklärungen 2019 nicht bis längstens 31.03.2021, sondern nunmehr aufgrund der Coronakrise erst bis spätestens 30.06.2021 beim Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe einreichen.