Reine Holdinggesellschaften, das sind jene, die sich ausschließlich auf den Erwerb und das Halten von Geschäfts-/Gesellschaftsanteilen von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften etc. beschränken, kommt gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) keine Unternehmereigenschaft zu.
Derartige Gesellschaften sind gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) nicht unternehmerisch tätig, erbringen demzufolge keine Leistungen und sind daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
BFG vom 25.01.2021, RV/5100886/2012