Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2018 (BGBl I 2018/62 vom 14.08.2018) ist gemäß § 17 Abs. 1 UStG 1994 die Istbesteuerung generell für Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit erbringen, unabhängig von ihrer Rechtsform anzuwenden.
(siehe dazu auch VwGH 28.06.2017, Ro 2015/15/0045)