Dies gilt, soweit es den privaten Bereich betrifft je Hauptwohnsitz, unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Personen.
Die Haushaltsabgabe beträgt monatlich EUR 15,30 und ist immer zu bezahlen, unabhängig davon, ob im Haushalt eine Rundfunkempfangseinrichtung existiert oder nicht.
Für Unternehmer knüpft die ORF-Beitragspflicht an die Kommunalsteuerpflicht des Unternehmers an. Die Anzahl der vom kommunalsteuerpflichtigen Unternehmer zu bezahlenden ORF-Beiträge in der Höhe von monatlich EUR 15,30 hängt von der Höhe der Arbeitslöhne im Sinne des Kommunalsteuergesetzes (KommstG) ab und reicht von einem ORF-Beitrag (bis zu EUR 1,6 Mio. Arbeitslöhne pro Jahr) bis zu fünfzig ORF-Beiträgen (über EUR 90 Mio. Arbeitslöhne pro Jahr).
Bitte beachten Sie, dass wenn mehrere Unternehmungen, welche Mitarbeiter beschäftigen und daraus folgend kommunalsteuerpflichtig sind, einen Geschäftssitz haben und dieselben Büroräumlichkeiten nutzen, jede Unternehmung ORF-Beiträge entrichten muss.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, dies unter Verwendung des dafür bereitgestellten Formulars, seine Anmeldung beim ORF bis spätestens 15.04.2024 durchzuführen.