Die Prüfungen der Finanzpolizei erfolgen regelmäßig ohne Vorankündigung und steht üblicherweise die Finanzpolizei unangemeldet vor der Tür.
Im Zusammenhang mit derartigen Prüfungen empfehlen wir unseren Klienten gegenüber der Finanzpolizei sachlich und unvoreingenommen aufzutreten. Gleichzeitig kontaktieren Sie uns bitte fernmündlich und geben der Finanzpolizei in weiterer Folge die erbetenen Unterlagen, soweit sich diese in Ihren Geschäftsräumlichkeiten befinden. Ein Anruf anlässlich einer derartigen Prüfung in unserer Kanzlei ist deshalb ratsam und vorteilhaft, da die Abrechnungen im Zusammenhang mit der beantragten Kurzarbeit, regelmäßig in unseren Kanzleiräumlichkeiten aufliegen. Sie können die Finanzpolizei aber selbstverständlich auch schon zu Beginn der Prüfung an unsere Gesellschaft, mit dem Hinweis, dass wir Sie in steuerlichen Angelegenheiten vertreten, verweisen.