Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß Umsatzsteuergesetz 1994 (12. Bundesgesetz vom 24.04.2018) der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsbetriebe nicht mehr 13,00 % sondern nunmehr wieder 10,00 % beträgt. Die Neuregelung gilt ab 01.11.2018.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß Umsatzsteuergesetz 1994 (12. Bundesgesetz vom 24.04.2018) der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsbetriebe nicht mehr 13,00 % sondern nunmehr wieder 10,00 % beträgt. Die Neuregelung gilt ab 01.11.2018.